Bewerbung und Zulassung

Im folgenden finden Sie eine strukturierte Übersicht zu den Zulassungsvoraussetzungen sowie zum Bewerbungsprozess für den Masterstudiengang Verkehrswesen.

Übersicht

Vor Aufnahme des Studiums muss der zukünftig Studierende einen ersten berufsqualifizierenden Bachelorabschluss in Wirtschaftswissenschaften, Bauingenieurwesen (Civil Engineering), Maschinenbau (Mechanical Engineering) oder einem vergleichbaren Abschluss nachweisen.

Zulassungsvoraussetzung ist ein Abschluss nach den Studienvoraussetzungen der Studienordnung des Masterstudiengangs Verkehrswesen (Traffic and Transport), der mindestens 12 Credits (Credit–Points orientiert am European Credit Transfer System ECTS) aus verkehrsbezogenen Veranstaltungen nachweisen sollte. Weitere Informationen finden Sie in der Studienordnung des Masterstudiengangs unter Dokumente und Links .

Über die Anerkennung des Bachelorabschlusses sowie über die Anerkennung von Leistungen in einzelnen Fächern entscheidet der Studiendekan oder die Studiendekanin des Fachbereichs Bau- und Umweltingenieurwissenschaften gegebenenfalls in Abstimmung mit den anderen beteiligten Fachbereichen. Die Anerkennung kann mit Auflagen in Form zusätzlich zu erbringender Leistungen verbunden werden, welche die erforderliche Qualifikation für das Masterstudium herstellen sollen.

In Einzelfällen kann für den/die Studienbewerber/in ein individuelles Studienprogramm vom Studiendekan aufgestellt werden, in dem zusätzliche fachliche Qualifikationen gefordert und/oder Erlasse von Studienleistungen festgelegt werden.

Praktikum

Ein Praktikum ist nicht explizit als Zugangsvoraussetzung erforderlich. Allerdings ist spätestens zur Anmeldung der Masterthesis ein mindestens achtwöchiges, vierzigtägiges fachbezogenes Praktikum gemäß der Praktikumsordnung des Fachbereichs Bau- und Umweltingenieurwissenschaften für den Studiengang Verkehrswesen (Traffic and Transport) vorzuweisen. Berufserfahrung ist nicht Zugangsvoraussetzung.

Die Ableistung kann studienbegleitend, aber auch bereits vor dem Studium erfolgen.

Ziel und Inhalte des Praktikums sind in der Praktikumsordnung beschrieben.

Die Anerkennung erfolgt durch das Praktikantenamt des Fachbereichs Bau- und Umweltingenieurwissenschaften nach Prüfung der entsprechenden Unterlagen (Zeugnis mit Inhalten, Dauer, Ort des Praktikums).

Wenn Sie weitere Fragen zu Zulassungsvoraussetzungen haben, wenden Sie sich gerne an den Kontakt für formale Fragen zum Studium .

Der Masterstudiengang Verkehrswesen (Traffic and Transport) kann sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester begonnen werden.

Die Bewerbung erfolgt online über die zentralen Bewerberportale.

  • TUCaN
    • Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Schule in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben.
  • movein
    • Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben.

Weitere Informationen zu Bewerbungsfristen und dem Bewerbungsablauf finden Sie hier.

Grundsätzlich ist für Bewerberinnen und Bewerber mit internationalen Bildungsabschlüssen das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH2) oder einer vergleichbaren Prüfung erforderlich.

Für internationale Studierende und Studieninteressierte stellen das Referat Internationale Beziehungen und das Akademische Auslandsamt umfassende Informationen zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.

An anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen geleistete Studien- oder Prüfungsleistungen können anerkannt werden, soweit sie nicht Bestandteil eines vorangegangenen Abschlusses sind. Über die Anerkennung entscheidet die Prüfungskommission (i. d. R. vertreten durch den Studiendekan) gemeinsam mit dem betroffenen Dozenten des Moduls. Eine Anerkennung kann mit oder ohne Note erfolgen. Das Anerkennungsformular ist beim Prüfungssekretariat und im Internet erhältlich.

Bei Fragen zur Anerkennung wenden Sie sich bitte an das Studienbüro des Fachbereich 13 oder die Ansprechpartner/innen für formale Fragen zum Studium. Die Kontaktinformationen finden Sie hier .