Studienorganisation

Fragen zur Organisation?

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die wichtigen Fragen zur Organisation Ihres Studiums.

Prüfungssekretariat

Die Aufgaben des Prüfungssekretariats werden durch das Studienbüro des Fachbereichs 13 (Bau- und Umweltingenieurwissenschaften) wahrgenommen.

Prüfungsanmeldung und -abmeldung

Studierende müssen sich über das Campus-Management-System TUCaN zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden. Weitere Infos und Anleitungen zu TuCaN finden Sie hier.

Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung ist Voraussetzung für die Anmeldung zur zugehörigen Prüfung. Es sind die angegebenen Fristen für die Prüfungsanmeldung und -abmeldung zu beachten. Informationen zu den Fristen finden Sie hier.

Prüfungsrücktritt

Informationen zu aktuellen Regelungen zum Prüfungsrücktritt finden Sie auf der Seite des Studienbüros des Fachbereichs 13.

Wiederholung von Prüfungen

Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden. Die Masterthesis kann maximal einmal wiederholt werden. Wiederholungsprüfungen können von der Prüfungskommission mit Auflagen verbunden werden.

Prüfungsformen

Die Prüfungen werden in der Regel mündlich oder schriftlich durchgeführt. Die Prüfungsform kann der jeweiligen Modulbeschreibung entnommen werden.

Diese Angaben sind ohne Gewähr und können im Laufe des Semesters geändert werden.

Zusätzlich zum Grundlagen- und Vertiefungsbereich sind Module eines Studium Generale im Umfang von 6 CP zu belegen. Eine unverbindliche Auflistung von Modulen anderer Fachbereiche ist dazu unter Dokumente und Links zu finden.

Regelungen zur Modulauswahl im Bereich des Studium Generale

Notwendige Bedingungen für die Anerkennung:

  • Es können nur benotete Module angerechnet werden, die in einem Masterstudiengang angeboten werden.
  • Der Dozent hat einen Lehrauftrag an der TU Darmstadt.
  • Prüfungen in fachübergreifenden Fächern müssen wie alle anderen Prüfungsleistungen angemeldet werden.
  • Die Modulvoraussetzungen müssen erfüllt sein.

Module, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen, werden in jedem Fall anerkannt (hinreichende Bedingungen):

  • Benotete Module, die nicht von einem der involvierten Fachbereiche (Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik) angeboten werden. Für nicht ingenieur- oder wirtschaftswissenschaftliche Fächer aus diesen Fachbereichen ist die individuelle Absprache mit dem Mentor erforderlich.
  • Die folgenden vom Sprachenzentrum angebotenen Sprachkurse, soweit sie nicht der Muttersprache entsprechen:
    • Englisch, Französisch, Spanisch ab UNICERT II
    • Sonstige Sprachen ab Basisniveau
    • Nur für ausländische Studierende: Deutschkurse ab UNICERT III Niveau oder Deutschkurse mit Bezug zu Technik

Da Sprachkurse sehr begehrt sind und regelmäßig mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, ist eine rechtzeitige Anmeldung zu empfehlen. Nähere Informationen hierzu finden sich auf den Seiten des Sprachenzentrums.

Fremdsprachenmodule werden genau wie alle anderen Module mit Prüfungen abgeschlossen, für die eine Anmeldung beim Sprachenzentrum erforderlich ist. Internationalen Studierenden wird der Besuch von Deutschkursen nahegelegt.

Für die Teilnahme an Sprachkursen des Sprachenzentrums ist ein Einstufungstest erforderlich. Das Ergebnis dieses Tests ist für das jeweilige Sprachmodul bindend. Es können also weder Kurse höheren Niveaus noch niedrigeren Niveaus in der jeweiligen Sprache eingebracht werden.

Vor der Anfertigung der Masterthesis muss ein Praktikum von mindestens 40 Arbeitstagen Dauer absolviert werden. Die Ableistung kann studienbegleitend, aber auch bereits vor dem Studium erfolgen.

Ziel und Inhalte des Praktikums sind in der Ordnung des Masterstudiengangs Verkehrswesen beschrieben.

Die Anerkennung erfolgt durch das Praktikantenamt des Fachbereichs Bau- und Umweltingenieurwissenschaften nach Prüfung der entsprechenden Unterlagen (Zeugnis mit Inhalten, Dauer, Ort des Praktikums).

Das vom Praktikantenamt ausgestellte Formular ist beim Prüfungssekretariat (Studienbüro Fachbereich 13) abzugeben.

Die Masterthesis ist in der Hauptvertiefungsdisziplin anzufertigen. Sie umfasst 24 CP und muss innerhalb von sechs Monaten fertiggestellt werden. Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, die Betreuung der Arbeit rechtzeitig durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter sicherzustellen.

Voraussetzung zum Beginn der Master-Thesis ist die Anerkennung des Praktikums und die Ableistung aller im Rahmen der Zulassung zum Studium ggfs. gestellten Auflagen.

Die einzelnen Fachbereiche regeln den genauen Ablauf und Anforderungen an die Arbeit selbst (z.B. Abschlussvortrag). Das Thema einer Masterthesis kann einmal nach maximal acht Wochen zurückgegeben werden.